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Heiligenkirchen in der reformatorischen Auseinandersetzung

Erst seit der Reformation vor 500 Jahren erfahren wir etwas über das kirchliche Leben in unserem Ort, aus der katholischen Zeit zuvor sind lediglich die Namen von drei Priestern bekannt. Mit der Veröffentlichung der 95 Thesen Martin Luthers verbreiteten sich diese neuen Ideen in der gesamten Bevölkerung des Reiches, dies ohne alle modernen Medien der Nachrichtenübermittlung und vor dem Hintergrund, dass nur wenige lesen konnten.

Auch in Heiligenkirchen war die Botschaft Martin Luthers bekannt, so kam am 25. November 1537 am Katharinentag ein Mönch aus Lemgo zur Predigt in unsere Kirche. Er leistete Fürbitte für die Verstorben, man möge sie aus dem Fegefeuer erlösen. Eine Frau widerspricht ihm während der Predigt und sagt, dass die Verstorbenen das ewige Leben doch schon haben. Dort, wo bei Predigten immer Stille herrschte, ergab sich ein heftiger Disput zwischen dem Mönch und zwei Heiligenkirchener Frauen. Der Mönch verklagte die beiden Frauen und sie wurden in das Detmolder Gefängnis geworfen. Es kam zu Beschwerden und vielen Diskussionen, die letztlich damit endeten, dass die reformatorische Betätigung in Lippe erlaubt wurde, damit war der Katholizismus nicht mehr zu halten.

Am 8. Juli 1538 beschloss der Landtag in Cappel, eine neue Kirchenordnung zu verfassen, die schon am 19. August desselben Jahres verabschiedet wurde. Der Bischof aus Paderborn war nicht mehr weisungsbefugt, zum ersten Male bestimmte die weltliche Obrigkeit, was zu lehren ist. Die katholischen Priester taten sich damit sehr schwer und es folgten für sie achtzehn schwere Jahre.

Man erhoffte noch Rückendeckung aus Paderborn, aber nachdem der Landtagsbeschluss von Luther, Melanchthon, Buggenhagen und Justus Jonas gutgeheißen wurde, war die Trennung von der katholischen Kirche beschlossen und Lippe hatte sich dem lutherischen Bekenntnis angeschlossen.

1941 fanden Visitationen aller lippischen Pfarre durch den hessischen Pfarrer Antonius Corvinius statt. Alle versprachen, sich an die neue Ordnung zu halten.

Das Augsburger Interim

Die Weiterführung der Reformation wurde durch das Interim, einer Verordnung des Kaisers Karl V., 1548 unterbrochen. Die Verordnung forderte die Wiederherstellung der bischöflichen Gewalt. Der Paderborner Bischof Rembert von Kerßenbrock verkündete auf einem Landtage in Vahlhausen das kaiserliche Gesetz und ordnete die Durchführung an. Es folgten wieder Visitationen mit Fragen, welche die Pastoren leicht beantworteten konnten, da sie ja kurz zuvor meist noch katholische Priester waren.

Landesherr Graf Bernhard VIII. hielt sich mit der Umsetzung vornehm zurück bis ihm der Bischof drohte, dem Kaiser von der Verweigerung Lippes zu berichten. Auf einem Landtag von Cappel am 29. Oktober 1549 wurden die Pastoren zur Annahme des Interims aufgefordert, bei Missachtung wurden Sanktionen angedroht, die auch umgesetzt wurden. Die lippische Bevölkerung war in Mehrheit gegen das Interim.

Andere Reichsstände wie Magdeburg, Mecklenburg, Brandenburg und Sachsen verweigerten die Umsetzung des Reichsgesetzes und so wurde es 1552 wieder aufgehoben. Der Reichstag in Augsburg brachte 1555 dann den Religionsfrieden. Die evangelische Lehre und das Recht der Landesherren, für den Bereich ihrer Herrschaft das religiöse Bekenntnis zu bestimmen, wurden anerkannt.

1556 führte dann Graf Bernhard VIII. auf dem Landtage in Brake die Kirchenordnung von 1538 wieder ein. Damit hatte die Reformation in Lippe endgültig gesiegt. In den vierundvierzig Jahren bis 1600 konnte die lutherische Kirche in Ruhe ausgebaut und das Bekenntnis in den Gemeinden gefestigt werden.

Die zweite (reformierte) Reformation

Graf Simon VI. hatte als Student schon früh in Frankreich und Holland das evangelisch reformierte Christentum kennen und schätzen gelernt. Keinesfalls wollte er die Reform der Reform mit Gewalt durchführen, wie es umgekehrt mit der Rückführung zum katholischen Glauben im benachbarten Bistum Paderborn geschah. Er veranstaltete in Abständen Diskussionsforen und wollte so Pfarrer überzeugen, die neue Glaubensrichtung anzunehmen. Er besetzte frei gewordene Pfarrstellen mit reformierten Pastoren. Als 1599 Landessuperintendent Johann von Exter gestorben war, berief er den 32-jährigen Magister Dreckmeyer zu dessen Nachfolger. Mit Eifer kämpfte er im Sinne des Grafen für:

1. die Abendmahlsfeier nach reformierter Art mit Brotbrechen,

2.. den Ersatz des Kleinen Katechismus Luthers durch den Heidelberger Katechismus,

3. die Beseitigung des Exorzismus bei der Taufe, der Nottaufe durch die Hebammen und des Kreuzschlagens,

4. den Verzicht auf Lichter, Chorröcke und Messgewänder,

5. den Ersatz der Altäre durch einfache Tische,

6. die Beseitigung der ,,unnützen Gemälsel” (Bilder) und der Taufsteine,

7. das Singen von Psalmen

Im Jahre 1605, am 2. Juni, predigte Dreckmeyer in Detmold über die reformierte Abendmahlsfeier, an dem Gottesdienst nahm auch die gräfliche Familie teil. Dieser Tag gilt als Start der zweiten Reformation. Die Bevölkerung war überwiegend gegen diese Reformation eingestellt, reformierte Pastoren wurden als „Stutenfresser“ und „Calvinisten“ beschimpft. Noch 1609 erklärte Pastor Finke aus Heiden, er wolle lieber Schweine hüten als sich als Calvinist bezeichnen zu lassen, darauf verlor er die Pfarrstelle.

In Horn wurde 1601 Heinrich Wind als Pastor berufen, er war ein stürmischer Erneuerer und überwarf sich schon bald mit der Gemeinde, die an ihrem lutherischen Glauben festhalten wollte. Auch Graf Simon konnte ihn nicht halten und versetzte hn nach Heiligenkirchen, der Stadt Horn legte er eine Buße von 2.000 Talern auf.

Auch in Heiligenkirchen schlugen die Wellen hoch als Superintendent Dreckmeyer 1605 am Himmelfahrtstag zur Visitation kam. Nach dem Gottesdienst kam es in der anschließenden Aussprache zu einem Streit zwischen Dreckmeyer und dem Kirchendechen Meier zu Wantrup. Dieser war nicht so wortgewandt und schoss wohl über das erlaubte Maß in der Schärfe der Ausdrücke hinaus und wurde ein paar Tage später ins Gefängnis gesperrt.

Es folgte eine üble Schmähschrift des lutherischen Pastors Johann Stapel aus Lemgo, in der er Henrico Dreckmeyer quasi als Teufel darstellt, der dem eingesperrten Meier zu Wantrup im Gefängnis erscheint. Solche Schmähbriefe wurden von beiden Lagern verfasst, die Pfarrer beleidigten sich gegenseitig.

Seit 1605 haben wir eine evangelisch reformierte Kirche, leider übertünchte man wegen des Bilderverbots damals die Wandgemälde und Gewölbemalereien der Kirche und mauerte auch die Nische zu. Bei der Renovierung 1969 wurde die Nische wieder freigelegt und die Malerei restauriert.

Werner Zahn nach Hermann Wendt
Originaltext: 1000jahreheiligenkirchen.de Amt Falkenberg